Unsere Leistungen:  
 
Behandlungspflege

Grundpflegeleistungen

Hauswirtschaftliche Leistungen

Betreuung von demenziell erkrankten Versicherten

Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege

Weitere Leistungen


 


 

 
  Behandlungspflege
(gem. Hauskrankenpflege-Richtlinie SGB V - Krankenversicherung)

• Blutdruckmessung
• Blutzuckermessung
• Wundversorgung (z. B. Dekubitusbehandlung)
• Injektionen ( z. B. Insulininjektionen incl. Richten von Injektionen)
• Katheterversorgung incl. Wechseln von Dauerkatherter
• Medikamentenabgabe
• Richten von Medikamenten
• Versorgung von Ernährungssonden
• Stomabehandlung
• Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
• An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen ab Klasse 2
• Anlegen eine Kompressionsverbandes

Diese Leistungen werden nach ärztlicher Anordnung ausgeführt.
Die Kosten werden durch die Krankenkassen nach Genehmigung der ärztlichen Verordnung übernommen.




^^ nach oben ^^



 
 
  Grundpflegeleistungen
(gem. § 36 SGB XI - Pflegeversicherung)

• Lagern
• Hilfe beim An- und Auskleiden
• Mund-, Zahn- und Zahnprothesenpflege
• Rasieren einschl. Gesichtspflege
• Kämmen
• Haarwäsche
• Nagelpflege
• Hautpflege
• Entsorgung von Ausscheidungen/Inkontinenzartikeln
• Teilkörperwäsche
• Ganzkörperwäsche incl. Duschen oder Baden
• Transfer
• Mundgerechtes Herrichten der Nahrung und Getränke
• Hilfe beim Essen und Trinken incl. Mundgerechtes Herrichten der Nahrung
• Hilfe beim Trinken
• Verabreichung von Sondennahrung
• Hilfe bei Darm-/Blasenentleerung/Ausscheidung
• Hilfe beim Verlassen/Aufsuchen der Wohnung
• Begleitung bei Aktivitäten




^^ nach oben ^^



 
 
  Hauswirtschaftliche Leistungen
(gem. § 36 SGB XI - Pflegeversicherung)

• Hauswirtschaftliche Versorgung (Stundensatz)
• Wechseln der Bettwäsche
• Betten machen / Wechseln von Teilen der Bettwäsche
• Waschen der Wäsche/Kleidung
• Einräumen der Wäsche/Kleidung
• Beheizen der Wohnung
• Vorratseinkauf
• Besorgung
• Zubereitung einer warmen Mahlzeit
• Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit




^^ nach oben ^^



 
 
  Die Kosten dieser Leitungen werden bei Vorliegen einer Pflegestufe durch die Pflegekasse des Versicherten übernommen.
Vor Abschluss eines Pflegevertrages erhalten alle Versicherten eine Kostenvoranschlag auf Basis der monatlich vereinbarten Leistungen. Weiterhin wird ein Pflegevertrag abgeschlossen.




Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege
(gem. § 45 SGB XI - Pflegeversicherung)


Bei Verhinderung der Pflegeperson werden folgende Leistungen übernommen:

• Stundenweise Vertretung der Pflegeperson in der Häuslichkeit des Versicherten
• ggf. auch 24-Stunden-Versorgung


Hierfür stehen jährlich durch die Pflegekasse auf Antrag 1550 € seit 01.01.2012 für jeden Versicherten mit einer Pflegestufe zur Verfügung. Dieser Betrag kann auch stundenweise abgerufen werden.



 
 
  Betreuung von demenziell erkrankten Versicherten
(gem. § 45a SGB XI - Pflegeversicherung)

• Betreuungsleistungen z. B. Stundenweise in der Häuslichkeit der Versicherten
• ggf. 24-Stunden-Versorgung in der Häuslichkeit bei Bedarf

Hierfür stehen jedem Versicherten mit Anerkennung (auch ohne Pflegestufe) einer eingeschränkten bzw. erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz durch die Pflegekasse monatlich 100 € bzw. 200 € zur Verfügung.





^^ nach oben ^^



 
 
  Weitere Leistungen

• Haus-Not-Ruf
(Die Kosten für das Haus-Not-Ruf-Gerät werden bei einer anerkannten Pflegestufe als Hilfsmittel durch die Pflegekasse übernommen)
Wir sind Partner der Fa. VITAKT und stellen den Service vor Ort sicher.

Die Kosten für die nachfolgenden Leistungen werden privat in Rechnung gestellt.

• Begleitdienste (z. B. bei Arztbesuchen)
• Hol- und Bringdienste
• Beratung in allen Fragen um die Pflege und Versorgung (kostenlos)
• Hilfen in rund um Haus und Garten (über unseren Kooperationspartner)




^^ nach oben ^^